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«Einbezug ist das A und O»

Wenn Kinder und Jugendliche physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind oder unter Verwahrlosung leiden, ist die KESB gefordert. Céline Fäh, Absolventin des MAS in Psychosozialer Beratung an der FHS St.Gallen, arbeitet bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In Ihrer Masterarbeit hat sie Methoden aufgezeigt, mit deren Hilfe Sozialarbeitende, die bei der KESB tätig sind, betroffene Kinder und Eltern an der Suche nach guten Lösungen beteiligen können. Im Interview spricht die Sozialarbeiterin darüber, warum Begegnungen auf Augenhöhe mehr bewirken als mahnende Zeigefinger und was es braucht, damit der Kindesschutz in der Schweiz nicht mehr vom Wohnort der Betroffenen abhängig ist.

Frau Fäh, Sie arbeiten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Welche Prozesse laufen da ab, wenn Kinder oder Jugendliche möglicherweise Schutz benötigen?

Wir werden als Behörde aktiv, sobald eine Gefährdungsmeldung eingeht. Zum Beispiel, wenn uns eine Schule meldet, dass ein Kind öfters verwahrlost zum Unterricht kommt oder ein auffälliges Verhalten zeigt. Es ist unsere Aufgabe, solchen Meldungen nachzugehen. Bei unserer Arbeit richten wir uns jedoch stets nach dem Prinzip der mildesten Massnahme. Das bedeutet, dass wir zuerst schauen, wie die betroffenen Kinder und Eltern konkret unterstützt werden können, damit sich die Situation verbessert und stabilisiert. Nur wenn all diese Unterstützungsleistungen nicht greifen, kann es zu rechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Beistandschaft oder gar einer Fremdplatzierung kommen.

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Als vereinte Kraft gegen die Ohnmacht

Am ersten Community-Anlass zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht an der FHS St.Gallen tauschten sich Fachleute über das Thema «Macht und Ohnmacht – ein täglicher Balanceakt in der KESB-Arbeit» aus. Die Essenz: Der Umgang mit Menschen bringt eine gewisse Komplexität mit sich, die sich nicht abwenden lässt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Ohnmachtsgefühle zu verhindern. Der Schlüssel liegt unter anderem darin, eine gemeinsame Grundhaltung zu entwickeln und interdisziplinär verträgliche Lösungen anzustreben.

Das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen: So lautet kurz zusammengefasst die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Im Alltag sind die Lösungen jedoch selten einfach. KESB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sehen sich immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen ihre Handlungsmöglichkeiten begrenzt sind und die beabsichtigte Wirkung verfehlt wird. Das bedeutet nicht nur für einzelne Mitarbeitende eine Herausforderung, sondern auch für die ganze Behörde, zumal diese seit ihrer Gründung vor sechs Jahren einem hohen medialen Interesse ausgesetzt ist.  

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