Schlagwort-Archive: KESB

«Einbezug ist das A und O»

Wenn Kinder und Jugendliche physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind oder unter Verwahrlosung leiden, ist die KESB gefordert. Céline Fäh, Absolventin des MAS in Psychosozialer Beratung an der FHS St.Gallen, arbeitet bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In Ihrer Masterarbeit hat sie Methoden aufgezeigt, mit deren Hilfe Sozialarbeitende, die bei der KESB tätig sind, betroffene Kinder und Eltern an der Suche nach guten Lösungen beteiligen können. Im Interview spricht die Sozialarbeiterin darüber, warum Begegnungen auf Augenhöhe mehr bewirken als mahnende Zeigefinger und was es braucht, damit der Kindesschutz in der Schweiz nicht mehr vom Wohnort der Betroffenen abhängig ist.

Frau Fäh, Sie arbeiten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Welche Prozesse laufen da ab, wenn Kinder oder Jugendliche möglicherweise Schutz benötigen?

Wir werden als Behörde aktiv, sobald eine Gefährdungsmeldung eingeht. Zum Beispiel, wenn uns eine Schule meldet, dass ein Kind öfters verwahrlost zum Unterricht kommt oder ein auffälliges Verhalten zeigt. Es ist unsere Aufgabe, solchen Meldungen nachzugehen. Bei unserer Arbeit richten wir uns jedoch stets nach dem Prinzip der mildesten Massnahme. Das bedeutet, dass wir zuerst schauen, wie die betroffenen Kinder und Eltern konkret unterstützt werden können, damit sich die Situation verbessert und stabilisiert. Nur wenn all diese Unterstützungsleistungen nicht greifen, kann es zu rechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Beistandschaft oder gar einer Fremdplatzierung kommen.

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Als vereinte Kraft gegen die Ohnmacht

Am ersten Community-Anlass zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht an der FHS St.Gallen tauschten sich Fachleute über das Thema «Macht und Ohnmacht – ein täglicher Balanceakt in der KESB-Arbeit» aus. Die Essenz: Der Umgang mit Menschen bringt eine gewisse Komplexität mit sich, die sich nicht abwenden lässt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Ohnmachtsgefühle zu verhindern. Der Schlüssel liegt unter anderem darin, eine gemeinsame Grundhaltung zu entwickeln und interdisziplinär verträgliche Lösungen anzustreben.

Das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen: So lautet kurz zusammengefasst die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Im Alltag sind die Lösungen jedoch selten einfach. KESB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sehen sich immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen ihre Handlungsmöglichkeiten begrenzt sind und die beabsichtigte Wirkung verfehlt wird. Das bedeutet nicht nur für einzelne Mitarbeitende eine Herausforderung, sondern auch für die ganze Behörde, zumal diese seit ihrer Gründung vor sechs Jahren einem hohen medialen Interesse ausgesetzt ist.  

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Gemeinsam zum Wohl der Kinder

Beim Community-Anlass Schulsozialarbeit Ende September ging es um das Thema «Zusammenarbeit im Kindesschutz – rechtliche Rahmenbedingungen». Auf dem Programm stand ein Referat von Patrik Terzer, Präsident der KESB Werdenberg. Anschliessend fand eine Podiumsdiskussion statt. 

Das Inputreferat von Patrik Terzer, Präsident der KESB Werdenberg, ermöglichte Orientierung zu den wichtigsten Grundlagen und Rahmenbedingungen zum Kindesschutz. Er betrachtet die rechtlichen Grundlagen als Handlungsrahmen, und erklärt, dass Lösungen erst durch die konkrete Zusammenarbeit im Austausch unterschiedlicher Beteiligter erarbeitet werden können. Schulsozialarbeitende sieht der dabei als Amtspersonen an, welche vielfach bereits auf sehr gute Grundlagen und eine gute Organisation betreffend Gefährdungen des Kindesschutzes zurückgreifen können. In weiterer Folge ermöglichte eine Übersicht zum «Kindesschutz-System» das Zuordnen beziehungsweise Unterscheiden von Aspekten des freiwilligen – im Sinn von nicht behördlich verordnetem – Kindesschutz, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Kindesschutz.

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«Von der Praxis für die Praxis»

Die Anforderungen an Mitarbeitende von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind hoch. Wer erfolgreich agieren will, muss viele Grundlagen aus unterschiedlichen Disziplinen kennen und immer auf dem neusten Stand bleiben. Für die FHS St.Gallen Grund genug, zusammen mit Präsidentinnen und Präsidenten von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden aus der Ostschweiz ein massgeschneidertes Weiterbildungsangebot zu lancieren.

Das Weiterbildungszentrum der FHS St.Gallen (WBZ-FHS) bietet schon seit längerem den Zertifikatslehrgang Brennpunkt Kindesschutz an. In Lehrgangsleiterin Regula Flisch reifte jedoch schon länger die Idee, parallel dazu eigens für Mitarbeitende von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein Weiterbildungsangebot zu konzipieren. «Ich selber weiss aber nicht, welche Themen für KESB-Fachleute besonders wichtig sind, deshalb wollte ich sie direkt in die inhaltliche Konzeption einer Seminarreihe einbinden», erzählt sie. Bei Reto Eugster, dem ehemaligen Leiter des WBZ-FHS, stiess sie mit dieser Idee auf offene Ohren. Zusammen luden sie vor gut einem Jahr Präsidentinnen und Präsidenten von Ostschweizer KESB zu Frühstücks-Workshops ein. Dies mit dem Ziel, aus erster Hand zu erfahren, welche Themen eine Weiterbildung für KESB-Fachleute beinhalten muss.  Weiterlesen